Freitag, 22. Januar 2016

Sechsstellige Summe gegen zwei Ärzte

Kunstfehler-Urteil

Sechsstellige Summe gegen zwei Ärzte

Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sind in Deutschland eine Ausnahme. Jetzt hat ein Oberlandesgericht eine solche Summe einer Patientin und deren PKV zugesprochen, weil zwei Ärzten grobe Behandlungsfehler unterlaufen sind.


Wenn Ärzte trotz fortdauernder Beschwerden bei einer Injektionsbehandlung auf eine bildgebende Diagnostik verzichten, kann das ein grober Behandlungsfehler sein - nach einem Sturz ist die röntgenologische Befundung absoluter Standard.
Auch das Übersehen eines Frakturspalts bei einer Cortison-Injektion kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Das Gericht sprach einer Patientin 100.000 Euro Schmerzensgeld, rund 12.000 Euro Schadenersatz und den Ersatz künftiger Schäden sowie der zuständigen privaten Krankenversicherung 530.000 Euro Schadenersatz zu .
Die Frau war nach einem Sturz aufs Gesäß bei einem niedergelassenen Chirurgen in Behandlung. Er behandelte sie wegen eines Knochenhautreizzustands an der Steißbeinspitze mit mehreren Infiltrationen. Als sich die Beschwerden verschlimmerten, ging die Patientin in ein Institut für Mikrotherapie.
Auch dort wurde sie mehrfach mit Injektionen behandelt, bei der Auswertung des MRT wurde eine Fraktur nicht diagnostiziert. Zudem setzten die Mitarbeiter die kontraindizierte Injektion fehlerhaft in den Frakturspalt.

Acht Monate Klinikaufenthalt
Die Patientin musste in Folge wegen einer Kreuzbeinfraktur und einer Infektion mit Staphylococcus aureus über acht Monate lang im Krankenhaus behandelt werden.
Durch die Infektion hatte sie multiple Abszesse und ein multiples Organversagen erlitten und musste sich mehreren Revisionsoperationen unterziehen. Sie leidet bis heute unter Narbenschmerzen sowie Mobilisations- und Bewegungseinschränkungen.
Sowohl das Landgericht als auch das OLG warfen dem Chirurgen und dem ärztlichen Leiter des Instituts grobe Behandlungsfehler vor. Der Chirurg hätte das Vorliegen einer Fraktur zwingend ausschließen müssen, urteilte das OLG. Wegen des groben Behandlungsfehlers haftet er in vollem Umfang für die eingetretenen Gesundheitsschäden und Beeinträchtigungen.
Das gilt auch für die Infektion mit Keimen, da der Arzt nicht nachweisen konnte, dass die Infektionen keine Folge der durch ihn durchgeführten Injektionen waren.
Der Institutsleiter haftet, weil seine Mitarbeiter bei der Auswertung des MRT die Fraktur nicht diagnostiziert und auch die CT-Aufnahmen zur Kontrolle der Lage der Injektionsnadeln nicht richtig bewertet hatten. Ein radiologischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Frakturspalt auf den Aufnahmen zu erkennen war und hätte erkannt werden müssen.

Cortisonspritze war kontraindiziert

Die Richter kamen deshalb zu der Überzeugung, dass es sich nicht nur um einen Diagnoseirrtum gehandelt habe, sondern um "eine unvertretbare Diagnose in Form eines Diagnosefehlers".
Ein anderer Sachverständiger hatte zudem erklärt, dass Infiltrationen in einem möglichen Hämatombereich kontraindiziert waren.
Die im Institut vorgenommene Cortison-Injektion bezeichnete er als "absolut kontraindiziert", da sie die Immunabwehr herabgesetzt und damit die Gefahr einer Infektion vergrößert habe. (iss)
Az.: 26 U 32/14 und 26 U 33/14

Samstag, 16. Januar 2016

Adipositas Kursbeginn 26.01.2016 am EVK Hamm

Kampf gegen Adipositas in der Gruppe

Der nächste Gruppenstart ist am 26.1.2016

Weitere Information und Anmeldung unter 02381 - 589-1362

und unter www.evkhamm.de/adipositas-zentrum

19.01.2016 Hamm - Bockum Hövel Krankenhaus informiert über Handverletzungen

Die Abteilung für Handchirurgie am St.Josef Krankenhaus lädt für Dienstag, 19.01.2016  ab 18 Uhr zu einem kostenfreien Patientendienstag ein und informiert über Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten von Handverletzungen.


Referent: Dr. Andres Klenner Chefarzt der Handchirurgie

Ort: Konferenzraum der Verwaltung

St. Barbara-Klinik Hamm GmbH
Standort St. Josef-Krankenhaus 
Hamm-Bockum-Hövel
Albert-Struck-Straße 1
59075 Hamm

Kontakt: 

Tel.: 02381/961-0

www.josef-krankenhaus.de
info(at)josef-krankenhaus.de

Sonntag, 3. Januar 2016

Abnehmen in der Gruppe

Verein sucht Teilnehmer für Gruppenprogramm


Ein ärztlich und therapeutisch begleitetes Abnehmprogramm für stark übergewichtige Erwachsene soll in Werne starten. Gesucht werden dazu noch Teilnehmer, damit die Mindestgruppengrösse von 15 Teilnehmern erreicht wird. Die Gruppe wird von Diplom-Sportwissenschaftler Joachim Schroer und Internist Peter Dercken begleitet.

Das lokal angebotene Gruppenprogramm ist eine bundesweite Initiative des Vereins M.O.B.I.L.I.S. und soll eine langfristige Lebensstiländerung bewirken.

Interessenten können sich unter der Telefonnummer 0761 - 503910 bewerben.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.mobilis-programm.de zu finden.